Garantie
Das Nähzentrum Senci steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für technischen Service, insbesondere auch im Garantie- oder Gewährleistungsfall, zur Seite.
Bei uns gekaufte Neugeräte verfügen automatisch über eine 2-jährige Garantiezeit ab Kaufdatum.
Bei einigen unserer Hersteller geht noch mehr:
Informationen zur Garantie und Garantieverlängerung der Hersteller
baby lock (2+2 Jahre)
baby lock gewährt eine Garantie von 2 Jahren. Diese kann kostenlos auf online auf 4 Jahre erweitert werden. Beachten sie hier die 3-monatige Frist ab dem Kaufdatum.
baby lock Garantieinformationen
BATTISTELLA (2 Jahre)
BATTISTELLA gewährt eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum.
BERNINA (2+2 Jahre)
BERNINA gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf alle Maschinen. Diese kann kostenlos auf 4 erweitert werden. Beachten Sie hier die 3-monatige Frist ab dem Kaufdatum. Die Garantie ist nur gültig in Deutschland und Österreich.
Eine Garantieverlängerung ist nur für BERNINA Näh-, Stick- und Overlock-Maschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Produktregistrierung ohne Garantieverlängerung möglich.
BERNETTE (2 Jahre)
Bernette gewährt eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum.
BROTHER (3 Jahre)
Brother gewährt eine Garantie auf Ersatzteile und Arbeitszeit von 3 Jahren ab Kaufdatum.
BROTHER ScanNCut (2 Jahre)
Brother gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf Teile, Arbeitszeit und mitgelieferte Zubehörteile ab Kaufdatum.
Brother ScanNCut Garantieinformationen
JANOME (5 Jahre)
Janome gewährt eine Garantie von 5 Jahren auf Nähmaschinen (ausgenommen: SewMini/SewMiniDX/SewMiniDX2) und 77 Monate bei dem Modell MC 7700 für den Privatgebrauch.
JUKI (2+2 Jahre)
Juki gewährt 2 Jahre Garantie. Diese kann kostenlos online auf 4 Jahre erweitert werden. Beachten Sie hier die 3-monatige Frist ab dem Kaufdatum.
Für folgende Modelle haben Sie die Möglichkeit einer Garantieverlängerung:
HZL-29Z, HZL-353ZR, HZL-357ZP, HZL-60HR-B, HZL-70HW-B, HZL-80HP-B, HZL-DX3, HZL-DX5, HZL-DX7, HZL-UX8, DX-2000QVP, HZL-NX7, HZL-G120, HZL-G320, MCS-1800, MO-1000, MO-204D, MO-114D, MO-214D, MO-2000, MO-2500, MO-80CB, MO-50eN, MO-654DE, MO-734DE, MO-735, TL-2200QVP, Mini TL-2300
AUSNAHME: Juki Industriemaschinen (2Jahre)
LAURASTAR (2 Jahre)
Laurastar gewährt 2 Jahre Garantie ab Kaufdatum beim autorisiertem Laurastar Fachhandelspartner.
PFAFF (2 + 3 Jahre)
Allen Modellen mit der Möglichkeit einer Garantieverlängerung liegt ein entsprechendes Garantieverlängerungs-Formular bei.
Einfach beiliegende Garantieverlängerung ausfüllen und an Pfaff einsenden oder ihre Maschine online auf der PFAFF-Homepage für die erweiterte Garantie registrieren.
Wenn Sie Ihre Maschine bei uns im Laden kaufen, kümmern wir uns direkt beim Kauf um ihre Garantieverlängerung.
Für diese Modelle gewährt PFAFF eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum.
SINGER (2 Jahre)
Für diese Modelle gilt eine 2-jährige Garantie. Diese Garantie gilt ab Kaufdatum und ist nicht erweiterbar.
ALLGEMEINE HINWEISE
Wird ein Produkt zu Geschäftszwecken eingesetzt, wird eine Garantie von 1 Jahr ab Originalkaufdatum gewährt.
Als Originalkaufdatum gilt das auf dem original Kaufbeleg für das Produkt angegebene Verkaufsdatum. Deshalb ist es wichtig, dass der Kaufbeleg für das Produkt aufbewahrt wird.
Wir möchten Sie für die Dauer der Garantiezeit bitten, die Originalverpackung Karton und Styropor aufzubewahren. Bei eventuellen Garantieansprüchen kann die Nähmaschine transportsicher verpackt werden. Nur so können Transportschäden vermieden werden.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.